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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SARCON Ferienparks GmbH

Miet- und Zahlungsbedingungen

SARCON Ferienparks GmbH, im Nachfolgenden SARCON genannt.

 

1. Abschluss des Mietvertrages

Sie können persönlich, telefonisch, schriftlich oder online im Internet die Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages mit dem Ferienpark/Eigentümer durch Vermittlung von SARCON dar. Bei jeder Buchung entsteht eine Buchungsgebühr von € 9,95 (pro Wohneinheit). Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung durch SARCON kommt der Mietvertrag mit dem jeweiligen Ferienpark/Eigentümer zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung widersprochen wird. SARCON behält sich die Korrektur von Irrtümern und Rechenfehlern vor, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar, insbesondere der Irrtum oder Fehler o ensichtlich ist. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SARCON.

 

2. Zahlungen

Die Zahlung besteht aus zwei Raten. Innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Zahlung von 25% des Preises zzgl. Buchungsgebühr, mindestens € 50,- zu leisten. Die Restzahlung muss 28 Tage vor Anreise bei SARCON eingegangen sein. Ca. 14 Tage vor Anreise übersenden wir Ihnen einen Willkommensbrief per Mail mit Ihren Anreiseinformation. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 28 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag in einer Rate sofort nach Buchung fällig.

 

3. Nutzung des Mietobjektes und Kaution

Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt Ihnen selbst, die Verwaltung der Ferienanlage vor Ort auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt mit der Verwaltung vor Ort abgerechnet werden. Bei der Anmietung einer Unterkunft verlangen wir in den meisten Parks eine Kaution. Bei großen Gruppen können wir auch pro Person eine Kaution verlangen. Nach der Abreise kontrollieren wir die Unterkünfte. Die Kautionbzw. deren Rest wird spätestens 14 Tage nach Abreise rückerstattet, wenn die Unterkunft entsprechend unseren Vorschriften hinterlassen wurde und keine (Schadens-) Beträge mehr zur Verrechnung o enstehen. Die Wohneinheit darf ohne Absprache nicht von einer größeren Anzahl Personen bewohnt werden als bei der Buchung angegeben. Die Höchstpersonenzahl darf nicht überschritten werden. Haustiere und gewünschte Extras (Bettwäsche, Babybetten etc.) müssen bei Buchung angemeldet werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SARCON.

 

4. Ankunft und Abreise

Die Anreise muss am Anreisetag in dem auf dem Voucher/Willkommensbrief angegebenen Zeitraum stattfinden. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, müssen Sie dies mit der Verwaltung/Rezeption der Anlage abgestimmt haben. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat der Ferienpark/Eigentümer das Recht zur Weitervermietung. Die Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und Nebenkosten berührt nicht eventuelle Schadenersatzansprüche.

 

5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Buchungsänderung

Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Die Ferienparks/Eigentümer haben im Falle Ihres Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens bis zum Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart: Bei Ferienhäusern/Ferienwohnungen bis zum 30. Tag vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn 25% vom Gesamtmietpreis, mindestens € 25,-, ab dem 30. Tag vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn 80% vom Gesamtmietpreis; soweit nicht der Mieter nachweist, dass die angemessene Entschädigung wesentlich niedriger ist. Wird der Aufenthalt vor Ende der Mietdauer beendet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. SARCON bietet unverbindlich eine Reiserücktrittsversicherung
auf Ihre Kosten an. Diese wird auf der Rechnung mit aufgeführt. Das Angebot für die Versicherung verfällt von selbst, wenn Sie den Betrag nicht bezahlen. Die Geschäftsbedingungen zu dieser Versicherung  nden Sie unter www.sarcon.de/versicherungen.

 

Buchungsänderung

Wenn Sie nach einer Buchung noch etwas hinzubuchen, wie z.B. weitere Personen, Fahrräder oder ein Babybett, nennen wir das eine Erweiterung. Eine Erweiterung Ihrer Buchung können Sie über das Callcenter oder rund um die Uhr unter www.meinsarcon.de durchführen. Möchten Sie Ihre Buchung verlängern oder eine teurere Unterkunft buchen, dann können Sie dieses mit dem Callcenter besprechen. Für oben stehende Erweiterung zahlen Sie keine Änderungsgebühren. Bei Umbuchungen in einen günstigeren Zeitraum oder eine günstigere Unterkunft bleibt der ursprüngliche Preis bestehen. Dieses gilt auch für die Stornierung von zusätzlich gebuchten Extras, Produkten und Arrangements. Die Umbuchung eines Urlaubs in einen anderen Zeitraum, in dem die Reisekosten gleich bleiben, gilt auch als Änderung. Für Änderungen stellen wir € 12,50 in Rechung. Umbuchungen sind nur innerhalb der Roompot Parks und nur bei Verfügbarkeit möglich.

 

6. Rücktritt durch SARCON

SARCON kann im Namen der Ferienparks/Eigentümer vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält;
b) das gemietete Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Kündigt SARCON im Namen der Ferienparks/Eigentümer den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt SARCON im Namen der Ferienparks/Eigentümer gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. SARCON wird Sie unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit eines Objektes informieren. Kündigt SARCON im Namen der Ferienparks/Eigentümer den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht.

 

7. Preiserhöhungen

SARCON behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise zu erhöhen, wenn sich Energie-, Wasser- oder Wartungskosten o.ä. sowie die auf die Leistung entfallenden Steuern erhöhen, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung bei SARCON) mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

8. Haftung

Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung erfolgt keine Haftung, sofern nicht Erfüllungsgehilfen der Ferienparks/Eigentümer für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Swimmingpool usw. Die Haftung der Ferienparks/Eigentümer ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Ferienparks/Eigentümer für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Haftung der Ferienparks/Eigentümer ist beschränkt, soweit gesetzlich Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gelten gemacht werden kann, so kann sich der Ferienpark/Eigentümer gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SARCON bzw. der Ferienparks/Eigentümer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SARCON bzw. des Ferienparks/Eigentümers beruhen sowie auch bei sonstigen Schäden, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen P ichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SARCON bzw. der Ferienparks/Eigentümer beruhen, haftet SARCON bzw. der Ferienpark/Eigentümer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unbegrenzt.

 

9. Reklamationen und Verjährung

Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Verwaltung/Rezeption zu melden und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Mietzeitende bei SARCON Ferienparks GmbH, Hallerstraße 70, 20146 Hamburg, eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist
ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren 1 Jahr nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Die Verwaltung der Ferienanlage ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Im Übrigen wird § 651g, BGB vereinbart.

 

10. Eigentümer

Eine Liste der einzelnen Eigentümer der Ferienparks liegt in den Geschäftsräumen von SARCON zur Einsicht aus.

 

11. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen die Ferienparks/Eigentümer ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Änderungen der Ausschreibungstexte vorbehalten, Hinweis im Internet oder bei Buchung.